Primezert® Datenschutz-Lösungen

Mit Sicherheit auf der sicheren Seite.

Datenschutz – Pflicht oder Kür?

Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25.05.2018 wird Ihnen ein schwer abschätzbarer Pflichtenkreis auferlegt. Das betrifft Freiberufler sowie Geschäftsführer oder Inhaber eines Unternehmens genauso wie den Betreiber einer Webseite, eines Blogs, Onlineshops oder Newsletters. Je nach Tätigkeitsbereich müssen Sie ganz unterschiedliche Anforderungen erfüllen – tun Sie dies nicht, kann das schnell existenzbedrohend werden.

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Bußgelder

Behörden können bei Datenschutzverstößen im Bereich der KMU (kleine und mittlere Unternehmen) Anhörungen und Vor-Ort-Prüfungen oder gar Sanktionen wie Bußgelder bis zu 20.000.000 € verhängen – abhängig von der Schwere des Verstoßes. Dabei können nicht nur Wettbewerber, sondern auch Kunden oder Mitarbeitern solche Verstöße an die Aufsichtsbehörden melden.

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Geschäftsführerhaftung

Geschäftsführer können unter bestimmten Voraussetzungen sogar mit ihrem Privatvermögen für das Vorliegen von Datenschutzverstößen haften. Viele Verstöße wie z. B. die Nichtbestellung eines Datenschutzbeauftragten gelten dabei bereits als grob fahrlässiges Verhalten und können zu einer verschärften Haftung führen.

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Reputations- und Umsatzeinbußen

Datenschutz ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal, sowohl für Ihre privaten Kunden (Endverbraucher) als auch für Ihre gewerblichen Kunden (Geschäftspartner). Ohne einen qualifizierten Datenschutzbeauftragten, der beispielsweise für die Einhaltung der Datenschutzgrundsätze verantwortlich und hierfür speziell geschult ist, riskieren Sie Umsätze und Reputation Ihres Betriebs.

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Abmahngefahr

Verstöße gegen das Datenschutzrecht können abgemahnt werden. So entschied das Landgericht Würzburg, dass bei Verstößen gegen die DSGVO durchaus wettbewerbsrechtliche Abmahnungen ausgesprochen werden. Fehlerhafte Datenschutzerklärungen, ungesicherte Webseiten und nicht rechtskonforme Datenverarbeitungen können beispielsweise als Abmahngrund genommen werden.

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Schadensersatzforderungen

Resultieren aus Datenschutzverstößen mögliche Schäden für Betroffene, so steht diesen Personen gemäß Art. 82 DSGVO ein Schadensersatzanspruch zu – sowohl für materielle als auch für immaterielle Schäden. So forderte beispielsweise ein Rechtsanwalt für seinen Mandanten einen Schadensersatz in Höhe von etwa 10.000 Euro aufgrund der Tatsache, dass über ein von diesem Mandanten genutztes Kontaktformular die dort eingegebenen Daten unverschlüsselt übertragen wurden.

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Zeitaufwand

Liegen Datenschutz-Verstöße vor, müssen sie schnellstmöglichst beseitigt werden. Das behindert Sie bei der Abwicklung Ihres Kerngeschäfts und kostet Sie Zeit, Geld und Nerven. Hierzu zählen z. B. das Erleiden behördlicher Sanktionen wie zusätzlicher Audits und Prüfungen, aber auch die rechtliche Auseinandersetzung mit Wettbewerbern. Um zusätzlichen Aufwand zu vermeiden, ist es ratsam, Ihren Betrieb von Anfang an datenschutzkonform zu gestalten.

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Um Ihnen die kostspieligen Sanktionen von Behörden, Rechtsstreitigkeiten mit Wettbewerben, die erweiterte Haftungsgefahr, den Zeitaufwand und die Gefahr von Reputations- und Umsatzeinbußen zu ersparen, haben wir verschiedene Leistungen entwickelt:

Von unseren Publikationen samt Online-Praxis-Kommentar, Sensibilisierungen und Schulungen, über Prüfungen und Zertifizierungen bis hin zur kontinuierlichen Betreuung. Starten Sie jetzt und sichern Sie sich und Ihr Unternehmen datenschutztechnisch ab.

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Primezert® Produkte

Im Rahmen unserer Datenschutz-Beratungen werden regelmäßig neue Problemfelder ersichtlich, deren praktische Lösung kaum oder nur schwer möglich ist. Daher entwickeln wir regelmäßig neue Produkte, die Ihnen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben erleichtern und mit denen Sie unangenehme Haftungsfälle vermeiden können.

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Primezert® Publikationen

Die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind vielfältig und umfangreich.
Daher bieten wir Ihnen immer wieder weitere Ratgeber, Whitepaper und Anleitungen zu den unterschiedlichen Themen. Leicht zu verstehen und trotzdem detailliert erfahren Sie die wesentlichen Anforderungen an Ihr Geschäft.

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Interaktiver Primezert® Praxis-Kommentar

Erkennen und lösen Sie verständlich und effektiv die wichtigsten Problemfelder, die Sie unmittelbar betreffen. Stellen Sie Fragen, auf die Sie persönlich in Sachen Datenschutz gestoßen sind. Profitieren Sie von den praktischen Anliegen einer Community, deren Fragen auch für Sie sichtbar beantwortet werden. Erhalten Sie Antworten auf Datenschutz-Fragen, die ganz speziell Ihre Branche betreffen.

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Primezert® Schulungen

Wir schulen nach Bedarf: abgestimmte Datenschutz-Schulungsprogrammen für verantwortliche Unternehmer, interne Datenschutzbeauftragte oder Mitarbeiter – wir setzen die jeweils relevanten Schwerpunkte angepasst an die konkreten Bedürfnisse um.

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Primezert® Zertifizierungen

Mit unseren Zertifizierungen für beispielsweise Websites oder Onlineshops zeigen Sie, dass Sie die Primezert®-Prüfkriterien erfolgreich erfüllen. Wir prüfen und Sie erhalten eine To-Do-Liste mit den noch zu erledigen Punkten. Einfach, unkompliziert und effizient. Zusätzlich stellen wir Ihnen ein Zertifikat als Nachweis der Prüfung aus und mit unserem Datenschutz-Prüfsiegel können Sie sich zudem von Ihrer Konkurrenz abheben und das Vertrauen neuer Kunden und Klienten gewinnen.

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Primezert® Datenschutzbeauftragte

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Wir stellen Ihnen vertrauenswürdige und zertifizierte Partner zur Seite, die Sie zu fairen Preisen bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Ihrem Betrieb betreuen. Wir entwickeln branchenspezifisch angepasste Prüfungen, die auf die individuellen Anforderungen Ihres Betriebs zugeschnitten werden.

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Aktuelles aus dem Primezert® Magazin

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