Alle Arzt- und Zahnarztpraxen sind vor allem gemäß Art. 32 DSGVO dazu verpflichtet, die Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Für Ärzte und Zahnärzte gilt dies wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit von Patienten- und Gesundheitsdaten umso mehr, denn Verstöße werden zudem berufs- und strafrechtlich sanktioniert.
Unsere Datenschutz-Lösungen unterstützen Praxisinhaber wie auch angestellte Ärzte unter anderem beim richtigen Umgang mit sensiblen Daten zur Wahrung der Diskretion. So kann die Gefahr von Beschwerden, Prüfungen durch die Datenschutz-Aufsichtsbehörden und Bußgeldern minimiert werden.
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