Alle Arzt- und Zahnarztpraxen sind vor allem gemäß Art. 32 DSGVO dazu verpflichtet, die Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Für Ärzte und Zahnärzte gilt dies wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit von Patienten- und Gesundheitsdaten umso mehr, denn Verstöße werden zudem berufs- und strafrechtlich sanktioniert.
Unsere Datenschutz-Lösungen unterstützen Praxisinhaber wie auch angestellte Ärzte unter anderem beim richtigen Umgang mit sensiblen Daten zur Wahrung der Diskretion. So kann die Gefahr von Beschwerden, Prüfungen durch die Datenschutz-Aufsichtsbehörden und Bußgeldern minimiert werden.
Worin liegt das Problem?
Am Empfang findet bereits eine Verarbeitung personenbezogener Daten statt: Nach einer Begrüßung werden erste Gesundheitsdaten thematisiert. Hier muss Diskretion gewahrt werden, sodass andere Patienten möglichst Abstand halten, um die Intimsphäre des Einzelnen zu wahren.
Worin liegt das Problem?
Im Wartezimmer halten sich alle Patienten auf, bis Sie aufgerufen werden. Der laute Aufruf mit dem Namen (z.B. "Herr Müller bitte!") ist indiskret, andere können die nun aufstehende Person leicht zuordnen. Schützen Sie die Daten Ihrer Patienten, indem Sie diese auf die Möglichkeit der pseudonymisierten Ansprache hinweisen.
Worin liegt das Problem?
Wird ein Termin vereinbart, verarbeiten Sie mit der Termineintragung etc. in Ihr System personenbezogene Daten Ihres Patienten. Sie müssen ihn zum frühestmöglichen Zeitpunkt auf die Verarbeitung hinweisen und darüber aufklären. Mit unseren Terminblöcken verweisen Sie automatisch auf Ihre Datenschutzerklärung mit weiteren Informationen.
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